1.Ordnungswidrigkeiten-Verwaltungstechnisches-Probleme und der neue Führerschein
nach Entzug
2.Medizinisch-Pschologische Untersuchung (MPU oder
"Idiotentest")
3.Straftaten im Strassenverkehr und
strafrechtliche Verfolgung
4.Einige Verhaltenstipps vor Gericht, uebliches Strafmass
1.
Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungstechnische Probleme, Bußgeldkatalog und
Eu-Führerschein
Unter Ordnungswidrigkeiten versteht man Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung und andere den Straßenverkehr regelnde Gesetze die eine Geldbuße aussprechen. Ausgesprochen wird die Geldbuße von der Verwaltung, speziell der Bußgeldstelle in Viechtach in Bayern. Es handelt sich um sogenanntes Verwaltungsunrecht. Man kann solche Bußgeldbescheide durch das örtliche Amtsgericht überprüfen lassen, wobei dieses die Strafe auch zum negativen erhöhen kann, aus ein Monat Fahrverbot auch zwei machen kann.
Verwarnungen: ärgerlich aber meistens ist es besser
einfach zahlen. Die Sache kann dann nicht mehr untersucht werden und ist vom
Tisch. Es gibt für Verwarnungen keine Punkte in
Flensburg!!!!
Bußgeldbescheid: kommt wenn man Verwarnungen nicht bezahlt oder die Geldstrafe mindestens 40 Euro und Punkte ergibt. Diese wird Niederlegung zugestellt. Egal ob man die Post ließt oder nicht, die zwei Wochen Widerspruchsfrist läuft ab. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Punkten oder Fahrverbot lohnt sich eigentlich nur wenn milderte abweichende Umstände bei der "Tat" vorlagen oder man will Tilgungen von alten Punkten nicht verhindern. Der Bußgeldkatalog geht bei der Festsetzung der Geldbußen von üblichen umständen zur Tageszeit und Fahrlässigkeit aus. Wenn man z.b. nachts um drei Uhr auf der leeren Autobahn 40 km/h zu schnell fuhr, lohnt sich also ein Einspruch. Selten kann es vorkommen das die Behörde in Beweisnot kommt, z.b. wenn auf dem Foto man nicht unterscheiden kann ob man selbst oder ein naher Verwandter gefahren ist und so eine Bestrafung nicht erfolgen kann. Aber all zu hohe Erwartungen sollte man nicht haben, da dei Behörden doch viele Tricks kennen und wissen wie man kontert.
Abstufungen und Reaktionen der
Führerscheinbehörde im Punktesystem
8-13 Punkte: es erfolgt eine Verwarnung durch die
Behörde. Durch Teilnahme an Aufbauseminar können 4 Punkte, bei max. 8 bereits
eingetragenen, sonst 2 getilgt
werden.
14-17 Punkte: Behörde verpflichtet den
Führerscheininhaber zur Teilnahme an Aufbauseminar, aber keine Tilgung. Bei
Weigerung Führerscheinentzug. Möglichkeit durch Teilname an
verkehrspsychologischer Beratung 2 Punkte abzubauen
18 Punkte: Führerscheinentzug, Vermutung der
Untauglichkeit. Ausnahme bei nicht Erteilung einer vorherigen Verwarnung, wenn
man z.b. gleich 18 Punkte bekommt.
Tilgungsfristen für eingetragene
Punkte
2 Jahre für Ordnungswidrigkeiten + 1 Jahr Überliegefrist
5 Jahre für Straftaten, außer Alkoholfahrten +
Überliegefrist
10 Jahre für Alkoholtaten
und expliziten Fahrerlaubnisentzug nach § 69 StGB
Verjährungsfristen für bestehende Punkte in Flensburg durch Einspruch bewahren?
Leider hat sich da seit 1.2.2005 etwas zum Nachteil geändert. (alte Eintragungen werden nicht mehr so schnell gelöscht)
§29 StVG (Straßenverkehrsgesetz)
Abs. 6:..... "Eine Ablaufhemmung tritt auch ein, wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist nach Absatz 1 begangen wird und bis zum Ablauf der Überliegefrist (Absatz 7) zu einer weiteren Eintragung führt. Eintragungen von Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten hindern nur die Tilgung von Entscheidungen wegen anderer Ordnungswidrigkeiten."......
Abs. 7: Eine Eintragung wird nach Eintritt der Tilgungsreife zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Während dieser Zeit darf der Inhalt der Eintragung nicht übermittelt und über ihn keine Auskunft erteilt werden, es sei denn, der Betroffene begehrt eine Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt.
Erstens muß eine neue Owi vor Tilgungsfrist (2 Jahre) der
alten begangen werden und
Zweitens muß diese innerhalb der Überliegefrist der alten
Owi von einem weiteren Jahr eingetragen werden,
dann hemmet sie die Tilgung alter Owi's.
Man kann die Verjährung alter
Eintragungen nur erreichen, wenn die Eintragung einer neuen Ordnungswidrigkeit
also mindestens 1 Jahr (Überliegefrist) verzögert. Also gut Atteste und andere
Verzögerungstaktiken versuchen, denn mindestens dann klappt es auch mit der
Tilgung.
Anderseits kann man durch den
Einspruch eventuell auf Verjährung der neuen Owi selbst hoffen, da es manche
Gerichte schaffen innerhalb eines 1/2 Jahr eine Verhandlung festzulegen.
Wie legt man Einspruch ein ? einfach anrufen, ja möglich. Telefonnummer steht auf dem Bescheid !!! Wörtlich" ich lege gegen den Bescheid Einspruch ein ohne Begründung" (Es geht auch schriftlich) Inzwischen können die bestehenden Punkte eventuell durch Verjährung verschwinden, dann einfach Einspruch zurückziehen oder spätestens in der Verhandlung "vor dem letzten Wort des Angeklagten" zurückziehen, wenn man einen "Richter Gnadenlos" gegenübersitzt, denn er kann die Strafe auch erhöhen. Sollte ein Staatsanwalt anwesend sein, was bei Owi's fast nie der Fall ist, ist eine Rücknahme des Einspruches nur mit seiner Zustimmung möglich.
Also wann und warum sollte man Einspruch einlegen
1. Wenn die Umstände bei der Owi von den Regelumstand
nach unten abweichen, z.b. man fährt nachts auf leerer Straße zu schnell.
2. Um sich höhere Tilgung durch Aufbauseminar noch vor
Eintragung einer neuen Owi zu sichern, wenn man max. 8 Punkte hat, dann 4
Punkte, wenn man max. 13 Punkte hat dann 2 Punkte.
3. Hoffen auf Verjährung, denn Justizbehörden sind manchmal
überlastet. Und man könnte es versuchen die Eintragung einer neuen Owi über die
Überliegefrist zu ziehen. (eher unwahrscheinlich)
Weiter Infos zum Bußgeldkatalog siehe Bundeskraftfahramt
Muß ich als Halter eines Fahrzeug für Sünden anderer Fahrer meines Fahrzeug gerade stehen. Nur im stehenden Verkehr (Parken) hat die Behörde die Möglichkeit dem Halter die Kosten des Verfahren aufzubürden , ansonsten muß sie den "Schuldigen" finden um zu bestrafen. Im Regelfall wird die Behörde aber nur dann einen Bußgeldbescheid aussprechen wenn sie genügend Beweise hat die auch vor Gericht anerkannt werden. Man sollte sich also nicht allzu große Hoffnungen machen die Buße vor Gericht mindern zu können. So mancher Wunderanwalt hat da schon großes versprochen und hinter her nur abkassiert. Wie gesagt lohnt sich Einspruch nur und das habe ich mit vielen Leuten besprochen nur, wenn mindergefährliche Umstände vorlagen, wie die menschenleere Autobahn nachts um drei.
Wie bekomme ich
einen neuen Führerschein nach Entzug
I.
Auf den normalen Weg
Man
geht einfach zu der zuständigen Führerscheinbehörde und beantragt einen Neuen.
Die fragen dann natürlich nach ob und warum man einen früheren Führerschein
verloren hat. Da beginnen dann die Probleme
Ist
der Entzug länger als 2 Jahre her, dann muß der Führerschein völlig neu durch
Fahrprüfung erworben werden.
Innerhalb
dieser 2 jährigen Frist kommt es dann an warum man den alten Schein verloren
hat.
Bei
Alkohol bedingten Verlust mit weniger als 1,6 Promille + Ersttäter bekommt man
im Regelfall einen neuen Führerschein einfach so. Bei darüber liegende Promillewerte
und sonstigen negativen Merkmalen die auf "Unfähigkeit zum führen eines
KFZ" hinweisen, wird die Behörde eine positive MPU verlangen und da
beginnen die Probleme erst recht. siehe auch nächsten Oberpunkt.
II.
Auf den anderen Weg (EU-Führerschein)
Man
besorgt sich einen europäischen Führerschein in Polen oder Tschechien
Dieser
gilt aber während einer in Deutschland erklärten Sperrzeit nicht, danach ist er
auch hier voll gültig
Urteil
des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-476/01 Felix Kapper (Link: Urteil
des EuGH in Sachen Kapper )
"Die
Richtlinie erlaubt es einem Mitgliedstaat (A), die Gültigkeit eines von einem
anderen Mitgliedstaat (B) ausgestellten Führerscheins dann nicht anzuerkennen,
wenn auf dessen Inhaber im Hoheitsgebiet des erstgenannten Staates (A) eine
Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der
Fahrerlaubnis angewendet wurde.....
Ist
nämlich die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet
eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es die Richtlinie diesem
Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins,
der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden
ist, abzulehnen."
Sprich
nach der deutschen Sperrfrist muß nach Meinung des EuGH ein polnischer
Eu-Führerschein auch hier anerkannt werden. Man kann sich also mit etwas Geld
die MPU hier ersparen.
2.
MPU: Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Dokumentbeginn
Diese ordnet die zuständige
Führerscheinbehörde an, wenn sie ihrer Meinung nach berechtigte Zweifel hat an der Fähigkeit zum führen eines
Fahrzeug eines Fuhrerscheininhaber. Der Führerscheininhaber muß diese Zweifel
mit einer positiven MPU ausräumen, ist somit beweispflichtig.
So sagt die Fahrerlaubnisverordnung, FeV § 11 Eignung
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, so daß dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 müssen auch die Gewähr dafür bieten, daß sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen. Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem 1. für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, 2. Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung, 3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", 4. Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Rechtsmedizin" oder 5. Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt, erstellt werden soll. Die Behörde kann auch mehrere solcher Anordnungen treffen. Der Facharzt nach Satz 3 Nr. 1 soll nicht zugleich der den Betroffenen behandelnde Arzt sein.
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden, 1. wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist, 2. zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter, 3. bei erheblichen Auffälligkeiten, die im Rahmen einer Fahrerlaubnisprüfung nach § 18 Abs. 3 mitgeteilt worden sind, 4. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen oder 5. bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn a) die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder b) der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem Grund nach Nummer 4 beruhte.
Dann gibt es noch Verwaltungsvorschriften, die dem Beamten sagen wann er dies zu verlangen hat (z.b. bei 14 Punkten kann sie) und sein pflichtgemäßes Ermessen. Das heisst er kann sie abweichend von den Richtlinien verlangen, wenn er es fuer geboten haelt. So wurde ein Fall bekannt, das ein Radfahrer mit 2 Promille erwischt wurde, die Behoerde verlangte darauf hin eine MPU weil sie ein Alkoholproblem vermutete. Mit 2 Promille noch Radfahren zu können setzt eine erhebliche Gewöhnung voraus und laesst Zweifel am Führerscheininhaber aufkommen. Die Person legte keine positive MPU vor, so entzog man ihm den Fuehrerschein, was das Verwaltungsgericht auch bestaetigte.
Was soll man machen wenn die Behoerde von einen die MPU verlangt. Auf keinen Fall sollte man sich grundsaetzlich weigern eine MPU durchzufuehren, da die Argumentationskette geschlossen wird und die Behoerde aus der Weigerung den Mangel zum fuehren eines Fahrzeuges sieht. Besser ist es auf Zeit zu spielen, man kann ja mit Attest krank werden und eine Zeitspanne zwischen der Aufforderung und der Untersuchung zu bringen. In dieser Zeit sollte nichts Punktemaessig geschehen und man sollte an ein ASK( Aufbauseminar fuer Kraftfahrer) teilnehmen und die Beratung eines Verkehrspsychologen in Anspruch nehmen. Dies dient zur Argumentation in der MPU vor dem Psychologen, man hat sich seit Monaten nichts verbrochen und man hat sich mit den "Problem seines Fehlverhalten" beschaeftigt. Unvorbereitet in eine MPU zu gehen ist verlorene Zeit!!!!! Ziel in der psychologischen Befragung muss es sein, die Vorwürfe als Istzustand der Vergangenheit den man erkannt hat darzustellen. Unbedingt Verniedlichenungen vermeiden wie "ein kleines Bierchen". Danach sollte man mit der Zeitspanne in der man straffrei war, der psychologischen Beratung und dem ASK argumentieren. Dies soll dazu fuehren das man die Probleme der Vergangenheit mit fachkundiger Beratung erkannt hat und in der Zukunft fast nicht mehr Auftretteten. Man sollte nicht irgend welche Sprueche auswendig lernen, da dies geuebte Psychologe erkennen und dann im Gutachten schreiben "man habe sich mit dem Fehlverhalten nicht auseinander gesetzt". Ich empfehle ein inwendiges Lernen einer Haltung und Einstellung die flexibel reagiert. Haeufig lassen sich die Behoerden einen Zettel unterschreiben das das Ergebnis der MPU direkt an die Behoerde gesendet werden soll. Nicht unterschreiben!!!. Erst an sich selbst senden lassen MPU lesen daraus lernen und nur positive an die Behoerde senden. Sollte sie negativ sein, Antrag auf neuen Fuhrerschein zurückziehen und einfach zur naechsten Begutachtungsstelle gehen. So fuehrt wie ich weiss auch die Dekra in der DDR (neue Bundeslaender, sie macht auch die TÜV Untersuchung) die MPU durch. Der TÜV fuehrt die Untersuchung mit strenger Hand, so fallen cirka 80% der Untersuchten durch. Wahrscheinlich will der TÜV mit den Leuten etwas verdienen, da die teueren Geräte sich bezahlt machen muessen. Die Gutachten werden haeufig wegen Rationalisierung aus Textbausteinen zusammen gesetzt, so das sich die Schreiben in der Formulierungen sehr aehnlich sind. Man sollte also nicht zu verzweifelt sein wenn man durchfaellt, da es auch sehr darauf ankommt vor welchen Psychologen man sitzt. Deshalb sollte man die MPU vermeiden, in dem man sein Punktekonto in Flensburg pflegt.
Beispiel fuer ein negatives Gutachten
Beispiel fuer ein positive Obergutachten
Weitere Infos siehe auch (http://www.mpu-idiotentest.com, interessante Seite)
3. Straftaten im Straßenverkehr und strafrechtliche Verfolgung Dokumentbeginn
Die
wichtigsten Straftaten im Straßenverkehr sind
Nötigung
unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort
gefährlicher
Eingriff in den Straßenverkehr,(auch vorsätzlich einen Unfall verursachen
"Versicherungsbums")
Straßenverkehrsgefährdung
Trunkenheit
im Verkehr.
Verfolgt
werden Straftaten im Straßenverkehr durch die Staatsanwaltschaft und durch die
Polizei als deren Hilfsbeamten. Jene legt dann die Akten dem Amtsrichter (oder
selten dem Landgericht) vor und beantragt einen Strafbefehl oder die Eröffnung
eines Strafverfahrenes. Der Richter entscheidet über Eröffnung oder Verhängung
eines Strafbefehl. Den einzigen einfachen Rat den
ich geben kann ist wenn ein solcher Vorwurf gemacht wird die Aussage zu
verweigern. Polizeibeamte versuchen oft Beschuldigten Aussagen zu entlocken
obwohl sie jene darauf hinweisen müßten das man "das Recht hat die Aussage
zu verweigern und alles was man sagt vor Gericht gegen einen verwendet werden
kann". Häufig kommt der Spruch was sie mir jetzt sagen das bleibt unter
uns oder sie stellen die Frage einfach immer wieder. Am besten ist
es wenn man die Merkmale dieser Taten kennt und sie vermeidet.
Nebenwirkung der strafrechtlichen Verfolgung. (neben Geldbusse und
Freiheitsstrafe) Häufig wird den Beschuldigten sofort an Ort und Stelle der
Führerschein weggenommen, wenn der Entzug des Führerschein zu erwarten ist. Ab
diesen Zeitpunkt darf man nicht mehr fahren. Das Gericht kann Sperrfristen für
die Neuerteilung festsetzten. Meist erfolgt dann die zweite Bestrafung durch
die Verwaltung, die dann die MPU verlangt. Mit dem Hintergrund einer Straftat
ist diese ungleich schwerer zu bestehen.
4. Wie sollte man sich im Strafprozeß verhalten und welche Rolle
spielen die Teilnehmer
Staatsanwalt:
er
"stachelt" den Richter gegen den Angeklagten auf. Formell erhebt er
Klage, aber sein Ziel ist es jenen in den Augen des Richter als das Böse zu
erscheinen zu lassen. Er hält das Kinn des Angeklagten hin, wo der Richter im
Namen der Gerechtigkeit zuschlägt.
Verteidiger: Tut erst etwas wenn man ordentlich Geld hinlegt. Denn eine
Anwaltspraxis ist ein Wirtschaftsbetrieb, der kein Spielraum für große
Mildetaten übrig läßt. Für mehr als ein paar Worte " ich bitte um Milde
für meinen Mandanten" und das finden gröbster Fehler ist nicht drin. Wenn
man aber mehr Geld in der Tasche hat, sprich der Anwalt wird außerhalb des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bezahlt (
der Anwalt legt einen ein Zettel hin den man unterschreibt oder er verlangt
gleich 1000 oder 2000 Euro Vorschuß) dann ist er etwas bemühter und kann
Staatsanwälte und Richter mehr nerven, so dass diese vielleicht um des Frieden
willen ein Stück nachgeben. Aber Wunder sollte man nicht erwarten.
Der
Richter: Im
Strafprozeß hat er noch eine erhobene Stellung (und so fühlt er sich auch ).
"Er hütet die Gerechtigkeit, er bestraft und stellt den Rechtsfrieden
wieder her". Sprich er hat viel Macht und sie kann schwer kontrolliert
werden. ( Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand hat schon was
richtiges an sich)
Der
Beschuldigte:
das "arme Schwein". Wenn schon mal eine
mündliche Verhandlung stattfindet oder ein Strafbefehl erlassen wurde, dann ist
der Richter größtenteils von der Schuld des Angeklagten überzeugt.
(zumindest bei kleinen und mittleren Straftaten bekannter Art) Es ist nun
Aufgabe des Angeklagten seine Unschuld zu beweisen, obwohl im Gesetz das Gegensteil steht. Abgesehen von
juristischen Fragen, wie sollte man sich als Angeklagter in einer
mündlichen Verhandlung verhalten? Man sollte
den Richter niemals als seinen "Kumpel" betrachten, mit dem man die
Sache locker bespricht. Das könnte dieser als Angriff auf seine
Würde betrachten, der Angeklagte sei uneinsichtig und würde sich beim Strafmaß
rächen. Deshalb den Richter nur mit "Herr Vorsitzender oder Herr Richter
dürfte ich sagen, dass" anreden,
mit leicht gesengten Blick um den Unterwürfigen zu stellen. Auch niemals
auf Vorwürfe des Staatsanwalt in flotte
Diskussionen verfallen, das will der Staatsanwalt, damit der Richter sieht
"der ist uneinsichtig und bestraf ihn". Deshalb mitschreiben und dann
ganz ruhig erwidern, "Herr Richter auf die Worte des Staatsanwalt möchte
ich Stellung nehmen" ( mit gesenkten Blick)
Was erwartet einen
bei Straftaten für ein Strafmaß.
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Die Antragspraxis der
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth bei
Straßenverkehrsdelikten ab 01. 01. 1998 |
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Tatbestand |
Bemerkung |
Einstellung
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Strafe |
Maßregel, Nebenstrafe |
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§
316 StGB Trunkenheit |
Ersttäter: |
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40 TS ohne Owi, 45-50 TS mit Owi oder Fremdschaden |
bis 1,59
Promille: Fahrerlaubnissperre 6-8 Monate ab Sicherstellung. Ab 1,6 Promille:
9 - 12 Monate Fahrerlaubnissperre Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, dann isolierte Sperrfrist in gleicher Höhe. Nur Fahrverbot, wenn nachgewiesen, daß lediglich "Umparken" eines Kfz mit wenigen Metern fahrt |
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Vollrausch oder § 21 StGB mit Strafrahmen-milderung |
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10 TS weniger |
wie oben |
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Mofa, Moped |
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10 TS weniger |
Fahrerlaubnisentziehung und Sperre wie oben, außerdem 3 Monate Fahrverbot |
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Fährrad (absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille) |
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10-20 TS |
keine Maßregel |
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Zweittäter
(Kfz): |
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1 Monat 2 Wochen bis 3 Monate Freiheitsstrafe, regelmäßig ohne Bewährung, wenn zusätzlich hohe BAK (1,6 Promille und mehr) oder andere besondere Umstände (die Rückfallgeschwindigkeit legt eine negative Sozialprognose nahe). |
Sperre 2 -3 Jahre |
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b) Rückfall zwischen |
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1 Monat 2 Wochen bis 3 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung |
Sperre 14 - 18 Monate |
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c) Rückfall binnen Jahresfrist nach Verstoß gegen 0,8 Promille-Gesetz |
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70 TS |
Sperre 1 Jahr bis 15 Monate |
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d) Rückfall wie c, zwischen 1 u. 5 Jahre |
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50-60 TS |
Sperre 9-15 Monate |
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Dritt- und Mehr-fachtäter (Kfz) |
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ab 3 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung |
Sperre 3 - 5 Jahre |
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Mehrfachtäter (Fahrrad) |
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geringere Strafen, Freiheitsstrafen nur in Ausnahmefällen |
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§
315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB (Alkohol) Gefaehrdung des Strassverkehr |
Ersttäter |
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a) 55 TS
ohne Körperverletzung und bis 1,59 Promille |
bis 1,59 Promille: Sperre 9 - 15 Monate; ab 1,6 Promille Gefährdung Sperre ab 16 Monate |
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Vollrausch oder § 21 StGB mit Strafrahmenmil-derung |
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10 TS weniger bzw. Herabsetzung der Freiheitsstrafe |
wie oben |
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Mofa, Moped |
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15 - 20 TS weniger |
Wenn ohne Fahrerlaubnis: isolierte Sperrfrist und Fahrverbot |
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Fahrrad |
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15 30 TS weniger |
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Zweittäter
(Kfz) |
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3 Monate bis 1 Jahr Freiheitsstrafe, regelmäßig ohne Bewährung (s. bei § 316 StGB) |
Sperre 2 - 3 Jahre |
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b) Rückfall zwischen 1 und 5 Jahren |
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3 Monate bis 1 Jahr Freiheitsstrafe je nach Folgen mit Bewährung |
Sperre 1 Jahr 3 Monate bis 3 Jahre |
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Dritt-und Mehrfachtäter |
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4 Monate bis 1 Jahr Freiheitsstrafe je nach Folgen ohne Bewährung; liegen zwischen einzelnen Rückfällen mehr als 5 Jahre: entsprechende Milderung |
Sperre 3 - 5 Jahre |
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§
142 StGB
kein "Unfall" bei weniger als 50 DM Fremdschaden Unfallflucht |
|
nur ausnahms-weise in der Sitzung |
Fremdschaden
bis 150 DM: 15 TS Weiß der
Täter oder kann er wissen daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich
verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist: 30
TS, sonst 20 TS Wird gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt und die Unfallflucht bestritten, insb. ein Sachverständigengutachten erforderlich, Erhöhung um 10 TS und evtl. längeres Fahrverbot, da der vorher unterstellte Strafmilderungsgrund (Geständnis) weggefallen ist. |
Wenn
Fremdsachschaden 200 - 699
DM: 1 Monat Fahrverbot 700 - 1299
DM: 2 Monate Fahrverbot 1300 - 1999 DM: 3 Monate Fahrverbot Fahrerlaubnisentziehung bei Fremdsachschaden ab 2000 DM (7 - 8 Monate); bei fließendem Verkehr auch schon unter 2000 DM; ferner bei nicht ganz unerheblicher Körperverletzung+E26 |
|
§ 185 StGB Beleidigung |
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ausnahmsweise Geldauflage 100 - 500 DM |
Rahmen,5 - 10 TS |
Fahrverbot in Ausnahmefällen |
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§ 222 StGB fahrlaessige Toetung |
ohne Alkohol |
ebenso wie § 153 b StPO im Ermittlungsver-fahren geprüft |
60 - 150 TS; bei grobem Verschulden und/oder weiteren schweren Folgen, auch Freiheitsstrafen mit Bewährung |
Fahrverbot bei grobem Verschulden (insb. Fälle des § 315 c StGB ohne Nachweis der Rücksichtslosigkeit), etwa gefährlichen Überholvorgängen, Schnellfahren, Unfall an Fußgängerüberweg |
|
§ 222 StGB |
mit Alkohol |
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Grundsätzlich ab 15 Monate ohne Bewährung; mit Bewährung ausnahmsweise bei gemeinsamer Zechtour, Tod eines Familienangehörigen oder bei Mitverschulden des Getöteten |
|
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§ 223 StGB Koerperverletzung |
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20 TS aufwärts |
in der Regel Fahrverbot, in Ausnahmefällen Fahrerlaubnisentzug |
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§
229 StGB |
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grdstzl. nur bei Betriebs-, Gehweg- u. Streupflicht-unfällen im Hauptverfahren denkbar, Ausnahmen möglich |
Rahmen 7 -
30 TS, Regelfall 15 TS; differenzieren nach Verschulden insbesondere
vorsätzliche grobe Verstöße gegen Verkehrs-vorschriften schärfend werden dann
noch höhere TS-Zahl denkbar Bei grobem Verschulden und besonders schweren Folgen auch Freiheitsstrafen mit Bewährung |
Fahrverbot
bei grobem Fehlverhalten (z. B. an Fußgängerüberwegen, auch Linksabbieger,
Rotlichtfahrer und Überholer trotz Unübersichtlichkeit und/oder schweren
Folgen. Ein grober Verstoß liegt grundsätzlich vor, wenn ein Verhalten nach §
315 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a mit g StGB gegeben ist und der Beschuldigte grob
verkehrswidrig oder rücksichtslos gehandelt hat. Zu beachten ist auch, ob die
der fahrlässigen Körperverletzung zugrundeliegende OWi. nach der BKatV im
Regelfall mit einem Fahrverbot geahndet wird. Fahrerlaubnisentziehung bei besonders grobem Fehlverhalten und besonders schweren Folgen |
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§ 240 StGB Nötigung |
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ausnahms-weise bei ge-genseitigem Aufschaukeln |
10 - 30 TS |
Fahrverbot
in der Regel Fahrerlaubnisentziehung ausnahmsweise |
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§ 268 StGB Fälschung Technischer Aufzeichnung |
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Regelmäßig 30 TS im Wiederholungsfall erhöhte Strafe und Fahrverbot |
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§
315b StGB |
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Regelmäßig 50 TS; bei vorhergehender Provokation 30 TS |
in der Regel
Fahrerlaubnisentziehung Fahrverbot bei Provokation oder schuldeinsich |