III. Bezugsquellen fuer
Schutzmittel
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I.Technische Schutzmittel Wie kann man sich vor der
Polizei schützen? Sind die Schutzmittel
erlaubt?
Die Polizei setzt zur Messung von Temposündern vier Mittel
ein.
1.Die Lichtschranke
2.Radarmessgeräte
3.Laserpistolen.
4.Nachfahrende Zivil- (oder Streifen-)Fahrzeuge
Wie kann man sich vor der Polizei schützen?
Neuer Mobilfunkwarndienst,
Foxytag
Jetzt gibt es für das Mobiltelefon einen Warndienst. Dieser
zeigt 15 Sekunden bevor man eine Meßstelle passiert einen Alarm an. Ausserdem werden
die Teilnehmer angehalten Meßstellen zu melden. Die Teilnehmer bekommen eine
Bewertung, also wer Müll mitteilt wird ausgeschlossen und die Meldungen werden dadurch
verlässlich. Ein Versuch ist es Wert: http://www.foxytag.com/de/presentation.html
1. Gegen die Lichtschranke kann man sich
bedingt schützen in dem man mit kleinen Sendern auf der Frequenz um 433
Mhz die Übertragung zwischen Meßcomputer der Dreipunktgabellichtschranke
und dem Fotoapparat stört. So wird man zwar gemessen aber die Polizei hat kein
Beweisphoto das sie gegen einen verwenden kann. Bei Sofortkasse hat man
trotzdem Pech. Sogenannte LPD (Low Power Devices) die auf 433 Mhz senden erhält
man z.b. bei Conrad Elektronik.
2.Bei Radarmessung leisten Radarwarner einiger Firmen gute Dienste. Aus
eigener Erfahrung zu nennen wären da, die Firmen BEL mit Modell ab "BEL
vector" und "BEL990" und "BEL550" und Valentine mit
Modell "valentine one". (hyperlinnks) Die Geräte melden sich zwar an
fast jeder Tankstelle da die automatischen Türen mit Radarsensoren auf dem
K-Band arbeiten, aber die oben genanten Geräte haben für jedes
Frequenzband unterschiedliche Töne so das man mit einer gewissen
Erfahrung weiß wann man auf das Gerät hören soll oder nicht.
Meist verwendetes
Gerät Multanova VR 6F

Bild 1: Multanova VR 6F im Meßfahrzeug eingebaut
Rechts oben ist der Rotblitz zu sehen (Grundausrüstung: umschaltbar zwischen 85 und 170 Ws mit Nachladezeit 0,8 bzw. 1,5 sec.; optional umschaltbar zwischen 170 und 340 Ws mit Nachladezeit 1,5 bzw. 3,0 sec.). Darunter (quer liegend, leider nur halb abgebildet) das eigentliche Meßgerät. Links oben ist die Kamera (Jacknau Registrierkamera mit 1/500 sec Belichtungszeit, Objektiv Nikor 1:2/85 mm oder ROBOT 36 DET Motorrecorder mit 1/750 sec Belichtungszeit, Objektiv Schneider 1:3,8/75 mm). Das kegelförmige Teil darunter ist die (Parabol-)Antenne.
Das Multanova VR 6F arbeitet auf der Frequenz 34,3 GHz (Ka-Band) mit einer Leistung von 0,5 mW und ist für den Meßbereich von 25-250 km/h zugelassen. Das Geraet ist auch fuer den mobilen Einsatz, sprich fahrenden Messfahrzeug zugelassen.
3.Laserpistole: Sie ist die effektivste Methode der Polizei, da sie gezielt
auf bestimmte Autofahrer schießen kann und eine Vorwarnung durch den roten
Blitz des Vorderman nicht stattfindet. Außerdem kann sie Autos aus großer
Entfernung bis 400 m abschiessen wo man das Fahrzeug der Polizei noch nicht
erkennt. Sie können sich auch wie ich schon gesehen habe als einzelne Person
mit dem kleinen Gerät hinter einen Baum oder ähnnlichen verstecken und im
Moment der Annäherung eines Fahrzeuges in Heckenschützenmanier mehrfach messen,
und der höchste Wert ist entscheindend.
Zur Abwehr der Laserpistole gibt es sogenannte Laserblinder, die das vom
Fahrzeug reflektierte Infrarotlicht des Lasers überlagern und somit die
Lasermessung verhindern.
Äußerlich und auch in der Handhabung ähnelt das LAVEG einem Fernglas. In der Tat befindet sich im rechten Okular auch ein Fernrohr mit 7-facher Vergrößerung und einem Zielkreuz. Durch dieses Okular wird das angemessene Fahrzeug anvisiert und das Kennzeichen abgelesen. Im linken Okular wird der gemessene Geschwindigkeitswert angezeigt. Durch den integrierten Aufbau von Visiereinrichtung und Laseroptik ist sichergestellt, dass bei dem LAVEG stets tatsächlich der Bereich im Visier ist, der auch vom Laserstrahl getroffen wird. Eine weitere Messwertanzeige befindet sich außen an der Rückseite des Gerätes. Auf dieser Anzeige kann der zweite Messposten, der nicht direkt durch das Gerät sieht, den Geschwindigkeitswert ebenfalls ablesen. Mit den beiden Knöpfen rechts am Gerät werden Geschwindigkeitsmessung und Messwertanzeige ausgelöst. Das LAVEG kann direkt aus der Hand geführt werden oder auf einem Stativ aufgebaut sein.
Messprinzip
Die Geschwindigkeitsmessung mit Laser-Messgeräten wie dem LAVEG beruht auf einer Folge mehrerer Distanzmessungen. Für eine Entfernungsmessung sendet das Gerät einen Laserimpuls aus; dieser wird vom Messobjekt reflektiert und vom Gerät wieder aufgefangen. Da die Lichtgeschwindigkeit bekannt und konstant ist, kann aus dem zeitlichen Abstand zwischen Aussenden und Empfangen des Laserblitzes die Distanz des Messgerätes zum Messobjekt bestimmt werden
Wenn nun mehrere (mindestens zwei) solcher Distanzmessungen in einem definierten zeitlichen Abstand voneinander vorgenommen werden, kennt man den Weg, den das Messobjekt in einem bestimmten Zeitintervall zurückgelegt hat und damit seine Geschwindigkeit. Diese wird vom LAVEG intern berechnet und angezeigt.
Tatsächlich werden von dem LAVEG nach Auslösen des Messintervalls nicht nur 2 sondern rund 200 Messungen in einem Zeitraum von 0,36 sec durchgeführt. Dabei prüft das Gerät intern, ob die Messwerte miteinander in Einklang stehen. Wenn man die gemessenen Entfernungen über der Zeit in einem Diagramm einträgt, müssen bei einem sich mit konstanter Geschwindigkeit bewegenden Fahrzeug alle Punkte auf einer Geraden liegen. Das Gerät überprüft intern durch ein mathematisches Verfahren, wie groß die Abweichungen sind. Wenn ein bestimmter Schwellwert überschritten wird, kann sich der Messvorgang (mit einer großen Zahl Einzelmessungen) auf maximal 1 Sekunde verlängern. Wenn insgesamt signifikante Abweichungen, d.h. Sprünge bzw. Unstetigkeiten vorhanden sind, zeigt das Gerät statt eines Geschwindigkeitswertes eine Fehlermeldung an.
Normalerweise läuft eine Geschwindigkeitsmessung mit dem LAVEG folgendermaßen ab. Der erste Messposten peilt durch das Okular das zu messende Fahrzeug an und löst durch Betätigen der Messtaste die Messung aus. Ferner liest er das Kennzeichen des Fahrzeuges laut vor, ebenso den dann im linken Okular angezeigten Geschwindigkeitswert. Der zweite Messposten kontrolliert am Außendisplay den genannten Messwert und trägt ihn in das Protokoll ein. Ein zweites Betätigen der Taste führt zur Ausgabe der Messentfernung, die ebenfalls in das Protokoll aufgenommen wird. Außerdem sollte der zweite Posten noch das Kennzeichen überprüfen, sowie das Fahrzeug (bei Frontmessung) so nah herangekommen ist, dass das Kennzeichen mit bloßem Auge ablesbar ist.
Mögliche Fehlerquellen
Winkelfehler
Diese eher theoretische Fehlermöglichkeit hat es unter dem Namen "cosinus-Fehler" zu einer gewissen Berühmtheit gebracht. Grundsätzlich beruht diese Fehlermöglichkeit darauf, dass der Messposten nie genau in Fahrtrichtung des gemessenen Fahrzeuges stehen kann. Die Messung erfolgt entweder schräg von der Seite, wenn vom Fahrbahnrand gemessen wird, oder auch schräg von oben bei Messungen von Brücken. Messrichtung und Fahrtrichtung stimmen also nie genau überein. Dies bedingt in der Tat eine Ungenauigkeit. Anhand der Messung von einer Brücke soll dies näher erläutert werden.

Bei korrekter Handhabung wird während der gesamten Messzeit das Kennzeichen des Pkw anvisiert. Das bedingt ein leichtes Mitschwenken des Gerätes. Das Zahlenbeispiel zeigt, dass dann die vom Gerät gemessene Entfernung stets kleiner ist, als diejenige, die vom Fahrzeug tatsächlich zurückgelegt wird. Das LAVEG zeigt folglich eine geringere Geschwindigkeit an, als der Pkw tatsächlich innehat. Der Winkelfehler wirkt sich zugunsten des Betroffenen aus.
Nur wenn das Gerät vorschriftswidrig festgehalten wird, ist theoretisch ein Fehler zuungunsten des Autofahrers möglich. Der fixierte Messpunkt wandert dann senkrecht über das Fahrzeug, z.B. vom Kennzeichen nach unten auf den Stoßfänger. Wenn dies geschieht, wird das Gerät aber keinen Messwert sondern eine Fehlermeldung ausgeben. Die Unstetigkeit beim Übergang vom Kennzeichen auf die hervorstehende Stoßstange wird nämlich vom Gerät erkannt.
Selbst wenn dies aber nicht der Fall wäre, bliebe der theoretisch mögliche Winkelfehler stets sehr gering (unter 0,5 km/h).
Gerätedefekte
Das LAVEG ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen. Das Gerät muss jährlich nachgeeicht werden, was anhand des Eichscheines, der für jedes Gerät vorliegen muss, überprüft werden kann. Wenn ein gültiger Eichschein vorliegt, ist davon auszugehen, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert hat. Evtl. kann das Ergebnis der Nacheichung erfragt werden, wenn dieses bereits vorliegt
Fehlbedienung
Vor Beginn und nach Abschluss der Messungen ist ein Funktionstest vorzunehmen. Dabei wird ein unbewegliches Ziel (z.B. Verkehrsschild) anvisiert und zuerst eine Geschwindigkeitsmessung, dann eine Entfernungsmessung ausgelöst. Bei der Geschwindigkeitsmessung muss der Wert "0" und bei der Entfernungsmessung die Entfernung zum Messobjekt angezeigt werden. Diese Tests sind von den Polizeibeamten im Messprotokoll festzuhalten.
Während der Messung ist am Fahrzeug eine senkrechte Fläche, am besten das Kennzeichen, anzuvisieren. Es ist darauf zu achten, dass während der gesamten Messung die gleiche Stelle am Fahrzeug fixiert bleibt. Das bedingt bei Messungen aus geringer Entfernung ein leichtes Mitschwenken des Gerätes in Fahrtrichtung. Bei größeren Entfernungen ist der theoretisch notwendige Schwenkwinkel jedoch vernachlässigbar klein.
Die Reichweite des Gerätes wird bei Messungen am reflektierenden Kennzeichen mit 350 m angegeben. Werden Karosserieteile angemessen, beträgt die Reichweite nur 150 m. Allerdings führt ein Überschreiten der zulässigen Reichweite nicht zu falschen Messungen sondern dazu, dass überhaupt kein Messwert ausgegeben wird. Auf den Displays des LAVEG erscheint in diesem Fall die Anzeige "EF" (Entfernungsfehler).
Wenn nicht während der gesamten Messung das Kennzeichen des Fahrzeuges fixiert wurde, könnte theoretisch ein weiterer Fehler dadurch entstehen, dass innerhalb eines Messvorganges unterschiedlich weit entfernte Punkte angemessen werden. Wenn beispielsweise durch eine Vertikalbewegung – des Messgerätes oder des Fahrzeugs – zuerst die Frontscheibe und dann das Kennzeichen anvisiert werden würden, könnte theoretisch die dadurch bedingte plötzliche Verkürzung der gemessenen Distanz als Fahrzeugbewegung interpretiert werden und eine zu hohe Geschwindigkeit angezeigt werden. Tatsächlich werden solche Geschwindigkeitssprünge jedoch durch die interne Prüfung der LAVEG-Software die unter 1 beschrieben ist erkannt und können nicht zu Fehlmessungen führen. Das Gerät gibt in so einem Fall keinen Messwert aus sondern die Fehlermeldung "RF" (Richtungsfehler).
Wenn (unkorrekterweise) das Gerät bei der Messung festgehalten wird, bewegt sich der angepeilte Punkt während des Messzeitraumes horizontal am Fahrzeug entlang. Theoretisch ist es möglich, dass dabei die Front des Fahrzeuges aus dem angepeilten Bereich herauskommt und die Fahrzeugseite angemessen wird. In einem solchen Fall gäbe es jedoch auch einen Messwertsprung, der von der LAVEG-Software erkannt und zur Annullierung der Messung führen würde.
Wenn dagegen von Anfang an die Seite des Fahrzeugs angepeilt würde, könnte prinzipiell eine Fehlmessung erfolgen. Diese würde sich allerdings nur dann zuungunsten des Betroffenen auswirken, wenn der Messposten das Gerät so schnell in Fahrtrichtung schwenkt, dass der Peilpunkt an der Fahrzeugseite nach vorne wandert, das Fahrzeug also gewissermaßen überholt.
Eine weitere Fehlermöglichkeit besteht darin, dass der Messposten die vom Gerät angezeigte Geschwindigkeit falsch abliest bzw. falsch weitergibt. Dies soll durch die Kontrolle des Messwertes durch den zweiten Messposten ausgeschlossen werden. In der Tat dürfte dadurch das Risiko einer falschen Ablesung minimiert werden.
Die prinzipielle Problematik der Messungen mit dem LAVEG und ähnlichen Geräten besteht darin, dass die Messung nicht gleichzeitig dokumentiert wird, wie etwa durch ein Radarfoto. Es ist deshalb im Nachhinein nicht möglich, objektiv zu überprüfen, ob tatsächlich das Kennzeichen des Fahrzeuges anvisiert wurde, ob sich andere Fahrzeuge evtl. im Messbereich befinden könnten etc. Insoweit ist der Sachverständige bei der Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung auf die Angaben der Polizeibeamten angewiesen. Diese werden sich in der Regel jedoch nicht an einzelne Messvorgänge erinnern sondern nur eher grundsätzliche Angaben machen können. Die Dokumentation der LAVEG-Messung mit Videoaufnahmen ist zwar möglich. In der Regel ist die Polizei mit der dafür notwendigen Ausrüstung aus Kostengründen aber nicht versehen.
Fehler bei der Zuordnung des Meßwertes
Auch beim Ablesen des Fahrzeugkennzeichens kann es zu falschen Ablesungen, Zahlendrehern etc. kommen. Dadurch könnte grundsätzlich der Messwert einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden als dem, dessen Geschwindigkeit tatsächlich gemessen wurde. Das Risiko, das Kennzeichen falsch abzulesen ist sicher bei einer großen Entfernung und bei Dunkelheit (wie im vorliegenden Fall) recht groß. Dies soll ebenfalls durch Kontrolle des zweiten Messpostens verhindert werden. Ferner wird diesem Fehler dadurch entgegengewirkt, dass die Fahrzeuge, die zu schnell gefahren sein sollen, unmittelbar am Ort angehalten werden.
Ferner ist noch die Möglichkeit zu diskutieren, dass zwar ein Fahrzeug korrekt angepeilt wird, tatsächlich die Laserlichtblitze aber nicht von diesem sondern von einem anderen Fahrzeug reflektiert werden. Wenn sich während der Messung ein überholender Pkw in die Messstrecke schieben würde, würde zwar kein Mess-wert ausgegeben, sondern eine Fehlermeldung erfolgen. Theoretisch besteht aber die Möglichkeit, dass von Anfang an nicht das angepeilte sondern ein anderes Fahrzeug das Laserlicht reflektiert. Dazu, wie und unter welchen Bedingungen dies möglich ist folgen nun einige Erläuterungen.
Tatsächlich handelt es sich bei dem vom Gerät ausgesendeten Laserlicht nicht um einen Strahl, dessen Durchmesser in jeder Entfernung gleich ist sondern um eine Art Kegel, der sich mit zunehmender Entfernung vom Messgerät aufweitet. Entsprechend groß wird in Abhängigkeit von der Entfernung die Fläche, die auf dem Messobjekt auftrifft. Die Abbildung zeigt dies zur Verdeutlichung in stark übertriebener Darstellung

In Wirklichkeit ist der Winkel an der Spitze des Kegels sehr klein. Er beträgt bei LAVEG weniger als 3 mrad (0,17°). Dies ist durch Messungen belegt (1). Allerdings bedingt auch dieser kleine Winkel, dass z.B. in einer Entfernung von 350m eine Fläche mit ca. 80 cm Durchmesser von dem Laser bestrichen wird. Wenn in dieser Entfernung z.B. ein Motorrad anvisiert wird, kann ein Großteil der Laserimpulse an diesem vorbeigehen. Wenn die Reflexionseigenschaften des Motorrades so schlecht sind, dass von diesem keine Impulse reflektiert werden und sich gleichzeitig hinter dem Motorrad ein Fahrzeug mit guten Reflexionseigenschaften bewegt, würde tatsächlich die Geschwindigkeit des hinter dem Motorrad fahrenden Fahrzeugs gemessen und angezeigt, obwohl das Krad anvisiert wurde.
Wenn innerhalb der zulässigen Entfernung ein normaler Pkw am Kennzeichen anvisiert wird, treffen jedoch alle Laserimpulse noch auf dem Pkw auf. Es kommt dann entweder zu einer korrekten Messung oder (wenn die Reflexion nicht ausreicht) zu einer Fehlermeldung.
Bericht des Magazin News and Pictures auf SAT 1 vom
15.9.2005
Das Magazin berichtete am 15.9.2005 über mögliche Meßfehler bei Lasermessungen. Die Laserpistole erfreut sich bei der Polizei zunehmender Beliebtheit. Denn sie ist schnell aufgebaut und macht das Messen leicht. Aber diese Meßmethode hat ihre schwächen. So zeigt der Bericht, das die Polizei bei starken Verkehr häufig nicht eindeutig Messergebnisse zuordnen kann. In einen Versuch zeigt sich, dass bei mehreren zufahrenden Autos erst auf eine Entfernung von 250 Meter eine einigermaßen klare Zuordnung der Messergebnisse stattfindet. Aber selbst dann unterlaufen noch Fehler. Also wer bei einer Kontrolle mit dem Laser gemessen worden ist sollte die Meßumstände wenn möglich genau mit Zeugen oder sonstigen Mitteln dokumentieren. Denn es häufen sich die Klagen vor Gericht über unzuverlässige Messungen, die Einsicht der Justiz reift aber langsam.

Testmessung des
Magazin SAT1 Automobile mit heranfahrenden PKW's + 1 LKW
Auch in einer
Entfernung von 250 Meter gelingt nicht immer eine klare Meßwertzuordnung von
den drei Fahrzeugen auf dem Bild
Zusammenfassung
Bei korrekter Handhabung sind mit einem geeichten LAVEG keine größeren oder häufigere Meßfehler zu erwarten als mit anderen Geschwindigkeitsmeßgeräten. Problematisch kann unter bestimmten Bedingungen lediglich die Messung von Motorrädern sein.
Die grundsätzliche Problematik beim LAVEG (wie bei allen
derzeit gebräuchlichen "Laserpistolen" ) besteht darin, dass keine
technische Dokumentation, wie etwa ein Foto bei der Radarmessung, erfolgt.
Sprich man sollte Meßumstände
wenn möglich selbst dokumentieren, mit Zeugen oder Fotos !!!!!!!
Noch ein paar Technische Hinweise zur Lasermessung (in englisch)
4. Nachfahrende Fahrzeuge
Erkennen kann man sie an der von mir veröffentlichten Kennzeichenliste wobei die Polizei die Kennzeichen ohne weiteres auswechseln kann.Allgemein sollte man ein wachsames Auge nicht nur im Rückspiegel haben, auch schon beim überholen von verdächtigen Fahrzeugen sollte man ein wachsames Auge auf die Innsassen haben. Wenn nachts in einen gegenüberliegenden Fahrzeug zwei nüchterne, ernste und wachsame Personen (meist mänlich) in schimanski Art sitzen dann sollte man vorsichtig sein. So erzählte mir jemand, das er auf der Autobahn 240 KM/H fuhr, ihn ein Fahrzeug staendig folgte und als er eine Baustelle ( Limit von 80 KM/H) mit 200 KM/H passierte wurde er von dem Zivilfahrzeug herausgewunken. Er hätte wohl beim Überholen dieses Fahrzeug einen aufmerksamen Blick auf die Insassen werfen sollen.
Beziehen kann man diese Geräte siehe Liste unten z.b.
bei der Firma Impex GmbH http://home.t-online.de/home/impex_electronic_gmbh//.
Von den Versteigerungen bei Ebay oder ricardo rate ich eher ab da man dort
meistens nur veraltete Geräte erhält oder die wirklich guten Geräte,
wie Valentine One sich so hoch steigeren das man sie auch gleich neu
kaufen kann und man Garantie hat und neuen Versionen
erhält.
5.Mittel gegen Fotos
Haufig werden sogenannte Gegenblitze oder Folien gegen angeboten um Kennzeichen auf Fotos der Polizei unkenntlich zu machen. Die Polizei kann aber durch belichtungstechnische Massnahme diese Kennzeichen trotzdem sichtbar machen. Ausserdem stellt das eine Straftat, naemlich Kenzeichenmissbrauch dar. Also besser die Haende vom Kenzeichen lassen. Aber eine Rueckblitz im Innerraum der das Kennzeichen nicht ueberblendet und nur den Fahrer unsichtbar macht ist nicht strafbar. Die Polizei hat dann das Problem nachzuweisen wer gefahren ist. Aber dann droht Fahrtenbuch.
Mein Tipp: Eine Maske duerfte den
Tatbestand eines "technischen Geraet" nicht erfuellen
Sind die Schutzmittel erlaubt?
Jetzt leider im Auto nicht mehr. Der Kauf ist nicht strafbar. Der Paragraph 23 StVO wurde erweitert.
Durch die Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (35. ÄndVStVR), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 71, Seite 3783 trat folgende Regelung in Kraft:
In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:
"(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
In die neue Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001 (BGBl. I S. 3033) wurde folgende neue Nummer 109a eingefügt:
"109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro"
Durch Änderung der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde unter Nummer 4.10 derselbe Text hinterlegt, was in der Praxis bedeutet, daß gleichzeitig 4 (vier) Punkte in Flensburg eingetragen werden.
Man sollte daher den Einsatz
genau abwägen oder die Geräte gut verstecken.
II.
Atemalkoholmessung zurueck zum Anfang
Wie mir einige "kleine Alkoholsünder" mitteilten
haben sie die Atemalkoholmessung der Polizei durch spezielle Atemtechniken manipuliert. Einer erzählte mir, er spiele
Musikinstrumente und habe gelernt beim Einatmen durch die Nase sofort
wieder durch den Mund auszuatmen.(ohne
Passage der Lunge) Das bewirkt das die Alkoholkonzentration in der Atmenluft
gering sei da die Passage durch die Lunge vermieden werde, wo der Alkohol aus
dem Blut in die Luft trete. Ein anderer Trick sei es vor "dem Blasen"
kräftig und des öfteren tief ein und aus zuatmen. Dadurch werde die
Alkoholkonzentration des momentan in der Lunge befindlichen Blutes verringert,
es wird also der Alkohol schneller mit Luft verdünnt als das alkoholreiches
Blut nachfließt. Beide Tippgeber versicherten die Wirkung ihrer Taktik, aber
man darf nicht vergessen, das der Polizeibeamte im Zweifel auf einer Blutprobe
bestehen kann, welche man eigentlich nicht manipulieren kann.(vielleicht viel
Sport machen und den Alkohol verbrauchen) Ausserdem sollte man ja so und so
nicht betrunken fahren, da man wie jeden bekannt ist man unter Alkohol
wesentlich schlechter reagiert und im Falle eines Unfall der Dumme ist.
III.
Bezugsquellen: zurueck zum Anfang
COSEW Computer Netzwerke Elektronik
Germarstr.10
06112 Halle/Saale
+49 (0)345 / 512 60 01
http://www.cosew.de/radarwar.htm
O.J. Imports
Sascha Schwalbe
Leibnitzstraße 15
10325 Berlin
Telefon: (030) 363 5362
Fax: (030) 364 007 22
mailto:ohjay@t-online.de
blitz-mich-nicht.de
Radarwarner Service Berlin
Barry Fischer
Holzmindener Str. 26 a
12347 Berlin
Telefon: (030) 607 979 03
Fax: (030) 607 979 04
http://www.radar-alarm.de/radmain.htm
Spy Shop Sicherheitstechnik
Hoheluftchaussee 151
20253 Hamburg
Telefon: (040) 42 93 79 71
Voss Electronic
Weserstraße 74
27612 Loxstedt
Telefon: (04740) 8010
Fax: (04740) 930050
http://www.voss-tronic.de/
THIECOM© Import-Export Communication
Herbert Thieking
Schwaneweder Str.214
28779 Bremen
+49 421-609850-0
http://www.thiecom.de/shop1/index.html
Impex Electronic GmbH
Pionierstraße 1
32423 Minden
Telefon: (0571) 36952
Fax: (0571) 36942
http://www.innovativshop.com/
R-Technik GmbH
Bad Meinberger Str. 1
32729 Detmold
Telefon: 0130 110706
Fax: (05232) 987002
http://www.r-technik.com/
M&S Elektronik
Heidsieker Heide 90
33739 Bielefeld
Telefon: (05206) 91510
Fax: (05206) 915191
Radarwamer.de
Am Streitkopf 26
35460 Staufenberg- Treis
Telefon: (06406) 9090008
Fax: (06406) 9090007
http://www.radarwarner.de/
Beltronics Deutschland
Holterkamp 16
40880 Ratingen
Tel 02102/ 48 08 20
Fax.02102/ 48 08 88
info@radardetektor.de
http://www.radardetektor.de/
Dipl. Ing H.Wallfass Nachf. GmbH & Co. KG
Viersener Str. 230
41063 Mönchengladbach
+49 (0)2161-88 555
http://www.electron.de/html/radar.html
Easy Solutions
Thorsten Eberhardt
Bielenhöhe 1
45139 Essen
Telefon: 0201 / 8994655
Telefax: 0201 / 8994677
Mobil: 0173 / 2686226
Firma radar-shop@speed-dynamics
Kettengasse 6
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 - 61 90 97
Fax: 06221 - 61 90 98
http://www.radar-shop.de/
H. Aichinger & J. Breitfelner
Schillerstr. 30
80336 München
Fax 089/594513
Tel:089/592367
http://www.audio-video-telefon.de/
Pecher & Partner
Forststr. 8
93413 Cham
Telefon: (09971) 803843
Fax: (09971) 803908
http://www.radarwarner-online.de/
Annaberger
Str. 316
09125 Chemnitz
Tel.:
0371-5384555
http://www.chemnitz-top.de/radarwarner/
Radarwarnshop.de Inh. Thomas Holecek
Großenhainer
Str. 38
01689
Weinböhla
Tel:
+49 35243 36468
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Verschiedenes